Medizinische Hauskrankenpflege

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Die medizinische Hauskrankenpflege ermöglicht erkrankten Menschen die Pflege und Versorgung zu Hause. Verordnet wird diese vom Hausarzt. Sie wird über einen Zeitraum von 4 Wochen verordnet, kann aber bei Bedarf vom Arzt verlängert oder erneut verordnet werden. Die medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich qualifizierte Pflegeleistungen durch diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen.

Der erste Besuch ...

Zu Beginn erfolgt das Erstgespräch. In diesem werden die persönlichen Daten, Erkrankungen, Ressourcen und Probleme schriftliche erhoben – der Ist-Zustand. Für das Erstgespräch werden ca. 45 Minuten angesetzt, je nach Pflegebedarf und Pflegeaufwand.

Für die medizinische Hauskrankenpflege gilt: Sollten Sie zum ersten Termin noch keine ärztliche Verordnung für die medizinische Hauskrankenpflege besitzen, helfen wir Ihnen diese zu beschaffen. Bitte bedenken Sie, dass die Pflegeperson nur mit ärztlicher Anordnung die medizinische Hauskrankenpflege durchführen darf.

Gerne übernehmen wir von pro-Senio unter anderem folgende Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege:

  • Blutabnahme (auch Stuhl- und Harnproben)
  • Medikation/Infusion/Injektion subkutan, intravenös, intramuskulär, parenteral
  • Nahtentfernung, Wundversorgung und Verbandwechsel nach operativen Eingriffen                 
  • Wundversorgung bei chronischen Wunden (Dekubitus, Ulcus Cruris, diabetischer Fuß …)
  • Wechsel eines Blasenverweilkatheters
  • Einmalkatheterisieren                                       
  • Medikamentenmanagement (Dispensierung wöchentlich)                                  
  • Regelmäßige Spülung des Portkatheters                
  • Bandagieren der Beine                                                                             
  • Verbandwechsel und Pflege bei PEG-Sonde (perkutane endoskopische Gastrostomie), Enterostoma (künstlicher Darmausgang), Tracheostoma (künstliche Öffnung der Luftröhre) und Urostoma (künstlicher Ausgang der Harnblase)

Bitte halten Sie bei jedem Besuch einer Gesundheits- und Krankenpflegeperson den Anordnungsschein der Medizinischen Hauskrankenpflege bereit.

Pflegegeldeinstufung

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegepersonen sind nach einer Zertifizierung durch die ÖBAK – Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung berechtigt, Pflegegeldeinstufungen nach Ersteinstufung durch den Arzt, vorzunehmen.

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Wir sind 7 Tage die Woche erreichbar und freuen uns auf Ihre Anfrage!

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