Impressum
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Hier finden Sie alle Informationen über die Betreiberin der Website und über das Berufsbild der Pflege
Websitenbetreiberin:
Stefanie Schmelzer
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson
Zertifiziert für Pflegegeldeinstufungen
Adresse:
Leithastraße 21/46, A-1200 Wien
Kontaktdaten:
Telefon: +43681 10 44 75 44,
E-mail: [email protected]
Berufsbezeichnung:
Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin
Verleihungsstaat:
Österreich
Eintragung in den Gesundheitsberufsregister:
21-GBR-199714
Unternehmensgegenstand:
Pflegekurse/schulungen, Pflegeberatungen, medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenpflege, Qualitätsmanagement
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich
Online-Streitbeilegung:
Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr.
Berufsrechtlich geregelt:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026
Berufshaftpflichtversicherung:
ABACUS Versicherungsmakler GmbH im Rahmen des ÖGKV
Berufsbild der Pflege
§ 12.
- (1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
- (2) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
- (3) Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
- (4) Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.
- (5) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026 (26.9.2022, 19:44 Uhr)
Wissenswertes
Weitere Links
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