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Hier finden Sie alle Informationen über die Betreiberin der Website und über das Berufsbild der Pflege

Websitenbetreiberin:

Stefanie Schmelzer

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson

Zertifiziert für Pflegegeldeinstufungen

Adresse:

Leithastraße 21/46, A-1200 Wien

Kontaktdaten:

Telefon: +43681 10 44 75 44,

E-mail: [email protected]

Berufsbezeichnung:

Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin

Verleihungsstaat:

Österreich

Eintragung in den Gesundheitsberufsregister:

21-GBR-199714

UID-Nummer: ATU79522018

Unternehmensgegenstand:

Pflegekurse/schulungen, Pflegeberatungen, medizinische Hauskrankenpflege, Hauskrankenpflege, Qualitätsmanagement

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK), Stubenring 1, 1010 Wien, Österreich

Online-Streitbeilegung:

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr.

Berufsrechtlich geregelt:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026

Berufshaftpflichtversicherung:

ABACUS Versicherungsmakler GmbH im Rahmen des ÖGKV

Fotos:

Auf dieser Website verwende ich Fotografien, die teils in Eigenregie in einem Fotostudio entstanden sind und teils lizenziert von iStockphoto erworben wurden. Alle hier gezeigten Werke sind entweder mein Eigentum oder wurden unter Einhaltung der Lizenzvereinbarungen von iStockphoto zur Verfügung gestellt.

Berufsbild der Pflege

§ 12.
  1. (1) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt die Verantwortung für die unmittelbare und mittelbare Pflege von Menschen in allen Altersstufen, Familien und Bevölkerungsgruppen in mobilen, ambulanten, teilstationären und stationären Versorgungsformen sowie allen Versorgungsstufen (Primärversorgung, ambulante spezialisierte Versorgung sowie stationäre Versorgung). Handlungsleitend sind dabei ethische, rechtliche, interkulturelle, psychosoziale und systemische Perspektiven und Grundsätze.
  2. (2) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege trägt auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse durch gesundheitsfördernde, präventive, kurative, rehabilitative sowie palliative Kompetenzen zur Förderung und Aufrechterhaltung der Gesundheit, zur Unterstützung des Heilungsprozesses, zur Linderung und Bewältigung von gesundheitlicher Beeinträchtigung sowie zur Aufrechterhaltung der höchstmöglichen Lebensqualität aus pflegerischer Sicht bei.
  3. (3) Im Rahmen der medizinischen Diagnostik und Therapie führen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege die ihnen von Ärzten übertragenen Maßnahmen und Tätigkeiten durch.
  4. (4) Im Rahmen der interprofessionellen Zusammenarbeit tragen Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege zur Aufrechterhaltung der Behandlungskontinuität bei.
  5. (5) Der gehobene Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege entwickelt, organisiert und implementiert pflegerische Strategien, Konzepte und Programme zur Stärkung der Gesundheitskompetenz, insbesondere bei chronischen Erkrankungen, im Rahmen der Familiengesundheitspflege, der Schulgesundheitspflege sowie der gemeinde- und bevölkerungsorientierten Pflege.

Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011026 (26.9.2022, 19:44 Uhr)

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